Teilnahmebedingungen
Die angegebenen Preise beziehen sich auf Workshops von Wildling Blumen, Inhaberin Malin Lüth (Unterer Kirchweg 33, Oberweiler).
Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung (Vorkasse) auf das Konto von Wildling Blumen, unter Angabe des Namens und des Workshops, zu überweisen. Erst dann ist die Teilnahme bestätigt.
Anmeldungen erfolgen schriftlich per Anmeldeformular und werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Voraussetzung für das Zustandekommen des Workshops ist die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen.
Da mit Naturmaterialien gearbeitet wird, sollte
dementsprechende Kleidung getragen, oder eine Schürze mitgebracht werden.
Eventuelle Nahrungsmittelunverträglichkeiten können gerne angegeben werden.
Bei Ausfall des Workshops werden eventuell geleistete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Ein Rücktritt von der Teilnahme am Workshop hat schriftlich zu erfolgen.
Bis 28 Tage vor Workshopbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Bei Absage 28-14 Tage vor Workshopbeginn wird eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Rücktritt nach dieser Frist,
bzw. Nichtteilnahme, ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche (z. B. Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Workshops, bestehen nicht.
Für Sachschäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen vom Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Workshops abhanden gekommene Gegenstände.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden,
dass die von ihm getätigten Angaben vom Veranstalter gespeichert und die Daten für eigene Marketingzwecke genutzt werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Fotos und Filme zu fertigen, um diese als Referenzmaterial zu veröffentlichen (inkl. der eventuellen Abbildung seiner Person). Diesem Einverständnis kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.